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   VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96   

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https://dejure.org/1997,18219
VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96 (https://dejure.org/1997,18219)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.02.1997 - VerfGH 53/96 (https://dejure.org/1997,18219)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - VerfGH 53/96 (https://dejure.org/1997,18219)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt hiergegen lediglich dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 -, LVerfGE 2, 16 ; für das Bundesrecht z.B. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    Soweit Art. 15 Abs. 4 VvB dem Bürger den Anspruch auf eine tatsächlich wirksame Kontrolle gewährleistet (so für Art. 19 Abs. 4 GG BVerfGE 35, 263 , vgl, im Zusammenhang mit dem Asylrecht auch BVerfGE 71, 276, 293), woraus sich Anforderungen an den Rechtsschutz in organisatorischer, verfahrensmäßiger und inhaltlicher Hinsicht ergeben, ist ein Verfassungsverstoß nicht erkennbar.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    In solchen Fällen kann der Verfassungsgerichtshof im Verfassungsbeschwerdeverfahren die Rechtsanwendung in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin überprüfen, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr., vgl. u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 -, LVerfGE 1, 169 ), was für die hier erörterten Grundrechte jeweils der Fall ist.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    Soweit Art. 15 Abs. 4 VvB dem Bürger den Anspruch auf eine tatsächlich wirksame Kontrolle gewährleistet (so für Art. 19 Abs. 4 GG BVerfGE 35, 263 , vgl, im Zusammenhang mit dem Asylrecht auch BVerfGE 71, 276, 293), woraus sich Anforderungen an den Rechtsschutz in organisatorischer, verfahrensmäßiger und inhaltlicher Hinsicht ergeben, ist ein Verfassungsverstoß nicht erkennbar.
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    Offenkundig ist, daß die Garantie des Rechtswegs keine Garantie eines Instanzenzuges beinhaltet (vgl. für Art. 19 Abs. 4 GG z.B. BVerfGE 4, 74 ; 78, 7 ), so daß auch die Rüge, daß die Klage allenfalls als "unbegründet" nicht aber als "offensichtlich unbegründet" hätte abgewiesen werden dürfen und daß der damit bewirkte Ausschluß eines Antrags auf Zulassung der Berufung (§ 78 AsylVfG) gegen verfassungsmäßig verbürgte Rechte verstoße, fehlgeht.
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt hiergegen lediglich dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 -, LVerfGE 2, 16 ; für das Bundesrecht z.B. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    Offenkundig ist, daß die Garantie des Rechtswegs keine Garantie eines Instanzenzuges beinhaltet (vgl. für Art. 19 Abs. 4 GG z.B. BVerfGE 4, 74 ; 78, 7 ), so daß auch die Rüge, daß die Klage allenfalls als "unbegründet" nicht aber als "offensichtlich unbegründet" hätte abgewiesen werden dürfen und daß der damit bewirkte Ausschluß eines Antrags auf Zulassung der Berufung (§ 78 AsylVfG) gegen verfassungsmäßig verbürgte Rechte verstoße, fehlgeht.
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.02.1997 - VerfGH 53/96
    Diese Verfassungsbestimmung wiederholt lediglich die sich aus Art. 1 Abs. 3 GG bzw. Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Bindung der Organe des Landes Berlin an die Grundrechte und an das Bundesrecht, führt aber nicht dazu, daß subjektive Rechte des Bundesrechts mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof gerügt werden können (vgl. Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 -, LVerfGE 1, 149).
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